Mit einer Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung – Zusatzjobs nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (auch AGH) wird ein arbeitsmarktpolitisches Instrument bezeichnet, das Langzeitarbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll. Zugewiesene erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II werden bei uns in den Sozialkaufhäusern „Schatzkästlein“ in Rheinfelden und „Schatzinsel“ in Grenzach Wyhlen sowie im „Schatzstübl“ in Schopfheim im Rahmen von Sozialrechtsverhältnissen beschäftigt. Seit Februar 2018 haben wir 6 Stellen ausgeschrieben. Bei uns lernen die Langzeitarbeitslosen wieder eine geregelte Arbeit nach zu gehen und im Team sich zu integrieren. Die Teilnehmer werden zum Anpacken animiert und auf Selbstständigkeit  geschult. Dabei ist uns die Anerkennung ihrer Arbeit sehr wichtig und der faire persönliche Umgang mit allen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen. Die Maßnahme hat eine Laufzeit pro Teilnehmer von 6 Monaten. Bis dahin unterstützen wir sie bei dem Bewerben und  Suche nach einer Arbeitsstelle. Wir als AWO sehen es als unsere soziale Aufgabe Menschen zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen und ihre  Integrierung in die Gesellschaft zu unterstützen.

Wenn Sie nach SGB II . Hartz IV Bezüge erhalten, wenden Sie sich an Ihren Jobcenter Lörrach Betreuer/in. Das Jobcenter nimmt mit uns Kontakt auf und nur der Betreuer/in kann Sie uns zu einem bestimmten Termin zuweisen. Sie erhalten vom Jobcenter die Aufforderung sich bei uns zu melden. Rufen Sie uns unter 07623 3093704 gern an und wir vereinbaren ein Kennenlerngespräch und vereinbaren die Arbeitszeiten. Die Arbeitszeiten sind mindestens 20 Stunden pro Woche bis maximal 30 Stunden. Der Lohn beträgt ein Taschengeld von 1,50 € pro Stunde, welche Ihnen 1 x im Monat bar ausgezahlt wird. Voraussetzungen sind natürlich die Bereitschaft zu Arbeiten und Zuverlässig zu sein sowie in einem großen Team arbeiten zu können.

Wir haben zwei verschiedene Arbeitsstellen zur Verfügung:

1. Sie arbeiten im Transporterteam mit. Sie holen und liefern Möbel bei unseren Kunden, bauen diese Auf und Ab.
Nehmen gespendete Waren entgegen und versorgen Sie fachgerecht.

Sie könne zupacken, schwere Möbel tragen, haben keine Rückenprobleme oder ähnliches
Sie sind handwerklich geschickt
Sie sind im Umgangston höflich und können sich bei Kunden gut benehmen

2. Sie arbeiten bei der Warenannahme mit. Sortieren die ankommenden Spenden nach Zustand und bereiten
diese fachgerecht für den Verkauf vor.

Sie haben einen Ordnungssinn und sortieren gern.
Sie können selbstständig arbeiten

Einstellungen nach §16i SGB II

Seit 2019 wurde von der Bundesregierung das Teilhabechancengesetz (§16i und §16e SGB II) für Langzeitarbeitslose eingeführt. Der AWO Kreisverband beschäftigt in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Lörrach momentan zwei Mitarbeitende über §16i SGB II, welche über das AGH Programm in unsere Einrichtung kamen. Dieses Gesetz ermöglicht es Arbeitssuchenden, welche mindestens sieben Jahre erwerbslos sind, sich in einer Arbeitsstelle zu integrieren und den Arbeitgebern durch finanzielle Unterstützung den Mehraufwand ab zu federn.

Da dieses Förderung über fünf Jahre geht und mit Coaching des Jobcenters begleitet wird, glauben wir daran, dass es eine reelle Chance bietet, die Mitarbeitenden für den ersten Arbeitsmarkt erfolgreich vor zu bereiten.

Wenn Sie die Chance ergreifen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Betreuer*in im Jobcenter. Nach einer Prüfung der Voraussetzungen, wird das Jobcenter die mitmachenden Firmen anfragen und Sie begleiten.

Näher Informationen unter: https://www.buzer.de/gesetz/2602/a214292.htm